Das nächste Treffen: 

Endlich wieder am

28.11 2023, 14 Uhr -

Bahnhofstraße 61, 4.Stock (IG Bau)

GiB-Aufruf: „ÖPP-Beratung abschaffen!“

GIB-Info März/2018:

”Gemeingüter unter demokratischer Kontrolle"    mit Petition!

Wiesbadener Kurier

"Grandioser Betrug" und "gebogene Vorschriften"?

Was die Akten zum Stadtmuseum-Projekt in Wiesbaden verraten

Manfred Knispel

Siehe auch Kommentar

Muss sich Wiesbaden krank sparen? – Wir sagen Nein!

Stellungnahme der BI Gemeinwohl zum städtischen Haushalt

FR online, 02.05.2015

KREIS OFFENBACH: PPP war ein Fehlgriff
Von Annette Schlegl

Spiegel online, 6.4.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

DER GEPLÜNDERTE STAAT

Geheime Geschäfte von Politik und Wirtschaft

ARTE TV-Doku, weiter...

Beitrag von Brigitte Forßbohm, Sprecherin der BI Gemeinwohl hat Vorfahrt bei der Kundgebung „TTIP stoppen!“ am 5.11.2015 Dernsches Gelände Wiesbaden

 

Gemeinwohl hat Vorfahrt ist eine parteiunabhängige Bürgerinitiative für den Erhalt kommunalen Eigentums. Die Mitglieder haben in den letzten Jahren in verschiedenen, auf einzelne Projekte bezogene Initiativen Erfahrungen gemacht. Wir wollten eine Bürgerinitiative gründen, die gewissermaßen als ständige Einrichtung das politische Geschehen in Wiesbaden begleitet, kommentiert und gegebenenfalls eingreift.

Wie der Name sagt, geht es uns in erster Linie darum, die Wirtschaftstätigkeit der Stadt in den Dienst des Gemeinwohls und der Daseinsfürsorge zu stellen. Wir wollen keine weiteren Privatisierungen und die Rückführung der kommunalen Aktiengesellschaften, GmbHs und gemeinnützigen GmbHs in kommunale Eigenbetriebe. Wir wollen keine PPP-Projekte, sondern Öffentlichkeit, Transparenz und politische Kontrolle in allen Fragen des kommunalen Eigentums – also das klare Gegenteil von TTIP.

Bürgerinitiativen waren in Wiesbaden erfolgreich in den Auseinandersetzungen gegen ein Kohlekraftwerk auf der Ingelheimer Aue, die Erhaltung der Reisinger-Anlagen und gegen das PPP-Mietmodell für ein Stadtmuseum. Die Teilprivatisierung der HSK konnte trotz 13000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren nicht verhindert werden. Sollte TTIP in Kraft treten, würden solche Auseinandersetzungen erheblich erschwert, wenn nicht unmöglich gemacht. Denn unter den dort angestrebten Investitionsschutz fallen Dienstleistungskonzessionen, die in der kommunalen Daseinsvorsorge eine große Rolle spielen.

Der sog. „Investitionsschutz“ ermöglicht Schadenersatzforderungen. In Niedersachsen sind Probebohrungen für Fracking erfolgt. Lokale Bürgerinitiativen fordern ein Ende dieser Bemühungen, da das Fracking Trinkwasserschutzgebiete in mehreren Landkreisen gefährdet. Sind die BIs erfolgreich und nehmen die Gemeinden Abstand von dieser extrem umweltschädlichen Methode der Energiegewinnung, könnten beteiligte US-amerikanische oder kanadische Firmen, ein Schiedsgericht anrufen und die Gemeinden zu hohen Schadenersatzzahlungen verpflichten. Ein Vorgeschmack auf diese Verhältnisse hat der Fall des Kohlekraftwerks Moorburg bei Hamburg gegeben, wo der Energieriese Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der strengen Auflagen Hamburger Behörden erfolgreich klagte.

 

Besonders problematisch für die Gemeinden sind so genannte „Standstill“- und „Ratchet“-Klauseln, die den aktuellen Stand der Marktöffnung als künftiges Mindestmaß festlegen und dafür sorgen, dass künftige Liberalisierungen dann als neues Mindestmaß gelten. Das heißt im Klartext: Rekommunalisierungen von in private Betriebsformen überführten Unternehmen würden dann gegen das Vertragsrecht verstoßen. Im Fall der HSK könnten beteiligte amerikanische Unternehmen gegen eine Rücknahme der Teilprivatisierung klagen, sollte sie irgendwann einmal erreicht werden, denn an den großen Krankenhauskonzernen Rhön, Helios Fresenius und anderen ist auch US-amerikanisches Kapital beteiligt.

Man könnte noch viel Beispiele anführen, die zeigen: Die Wirkungsmöglichkeiten für Bürgerinitiativen würden stark eingeschränkt oder kaum noch vorhanden sein.

 

Wir erleben zur Zeit wie das auf EU-Ebene geschaffene Vertragsrecht nationales Recht, auch nationales Verfassungsrecht zum Schaden der Völker der Mitgliedsstaaten aushebelt. Es ist meistens so, dass Protest erst aufkommt, wenn die Folgen der in Hinterzimmern ausgearbeiteten Verträge spürbar werden. Leider ist es dann zu spät, es gilt das neue Recht, das nur schwer wieder geändert werden kann. Bei TTIP ist es zum Glück anders, das haben die Millionen von Unterschriften gegen TTIP, die mehr als 200 000 DemonstrantInnen in Berlin gezeigt und das zeigt die heutige Kundgebung anlässlich der Anhörung im hessischen Landtag.

Wir müssen diese Verträge verhindern, die die kommunale Selbstverwaltung weiter aushebeln!

 

Ich möchte noch an eines erinnern: Am 3. und 4. März 1848 demonstrierten rund 30000 Nassauer vor dem Schloss, dem heutigen Sitz des Hessischen Landtags für die berühmten Forderungen der Nassauer. Es ging um die Ablösung feudaler Lasten, um Pressefreiheit, um Vereins- und Versammlungsfreiheit. Es ging aber auch damals schon um einen Kampf gegen Geheimverträge, die in das Leben der Menschen tief eingriffen. Heute sind wir wieder soweit: Das Prinzip der geheimen Verhandlungen zu TTIP ist zutiefst undemokratisch. Es ist eine ungeheuerliche Zumutung, dass die Abgeordneten des Bundestags über einen Vertrag abstimmen sollen, der ihnen nicht vorgelegt wird.

 

Unsere Demokratie wird durch Vertragsrecht ausgehöhlt, auch dagegen richtet sich unser Protest!


Beitrag von Brigitte Forßbohm, Sprecherin der BI Gemeinwohl hat Vorfahrt bei der Kundgebung „TTIP stoppen!“ am 5.11.2015 Dernsches Gelände Wiesbaden
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