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GIB-Info März/2018:

”Gemeingüter unter demokratischer Kontrolle"    mit Petition!

Wiesbadener Kurier

"Grandioser Betrug" und "gebogene Vorschriften"?

Was die Akten zum Stadtmuseum-Projekt in Wiesbaden verraten

Manfred Knispel

Siehe auch Kommentar

Muss sich Wiesbaden krank sparen? – Wir sagen Nein!

Stellungnahme der BI Gemeinwohl zum städtischen Haushalt

FR online, 02.05.2015

KREIS OFFENBACH: PPP war ein Fehlgriff
Von Annette Schlegl

Spiegel online, 6.4.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

DER GEPLÜNDERTE STAAT

Geheime Geschäfte von Politik und Wirtschaft

ARTE TV-Doku, weiter...

Fortsetzung, RA Gerhard Strauch, Mietmodell Stadtmuseum - Amtshaftung verantwortlicher Dezernenten wird immer wahr­schein­li­cher:


... Schon hieraus kann die OFB Erfüllung dieses Be­schlus­ses bzw. Schadensersatz herleiten. Sie könnte sogar damit argumentieren, dass die verantwortlichen Dezernenten sich nicht einfach hätten weigern dürfen, den Zustimmungsbeschluss vom 20.11.2014 auszuführen - so wie dies bekanntlich geschehen ist.
Sollte die LH Wiesbaden mithin Geld an die OFB zahlen (müssen), drängt sich eine Rück­griffs­haf­tung der verantwortlichen Dezernenten geradezu auf. Denn diese haben gegenüber der Kör­per­schaft, der sie angehören, eine Amtspflicht, diese vor Schäden zu bewahren (§ 839 Abs. 1 BGB).
Als schadensverursachende Handlung kommt hier in Frage, dass die Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung über den tatsächlichen Verkehrswert des Grundstücks getäuscht worden ist. Weiterhin kommt hinzu, dass die verantwortlichen Dezernenten, vornehmlich die Dezernentin für Schule Kul­tur und Integration, entgegen dem ohne jegliche Bindungen erfolgten Beschluss zum Verkauf des Grundstücks in Verhandlungen mit der OFB eingetreten sind über den Bau eines Stadtmuseums in Form des be­kannt­lich gescheiterten Mietmodells. Den Dezernenten muss bei den über Monate dauernden Ver­hand­lun­gen bewusst gewesen sein, dass die Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung zu dem Mietmodell ablehnen könnte oder aber dass das Mietmodell infolge eines Bür­ger­be­geh­rens scheitert. Gerade weil die Verhandlungen über ein Mietmodell für den Bau eines Stadt­mu­seums parlamentarisch nicht abgedeckt waren, mussten und müssen die Dezernenten die eingeleiteten Ver­hand­lun­gen und all ihre Folgen "auf ihre Kappe nehmen", mithin im Zweifel auch für Scha­dens­er­satz geradestehen. Weil das Grundstück durch die begonnenen Verhandlungen mit der OFB er­sicht­lich für öffentliche Zwecke (Stadtmuseum) genutzt werden sollte, steht weiter fest, dass es nicht "freihändig" an die OFB hätte veräußert werden dürfen. Es hätte vielmehr eines Ver­ga­be­ver­fah­rens bedurft.
 Die Geheimverhandlungen und die Verantwortlichkeit, etwa der Dezernentin für Schule, Kultur und In­teg­ra­ti­on hatte ich u.a. in einem Schreiben vom 10.02.2015 an die Kommunalaufsicht wie folgt dar­ge­legt:
"Ich möchte nachfolgenden Sachverhalt noch einmal untermauern und präzisieren:
Bekanntlich habe ich schon vorgetragen, dass der Vorsitzende des Fördervereins Stadtmuseum, Herr Jochen Baumgartner, wegen der konkreten Realisierung des Stadtmuseums im Jahr 2013 di­rekt mit dem Geschäftsführer der OFB, Herrn Alois Riehl, Kontakt aufnehmen wollte und dass ihm das Kulturdezernat der LH Wiesbaden hiervon dringend abgeraten hat mit dem Hinweis, "es sei al­les in trockenen Tüchern".
 Herr Jochen Baumgartner hat mir nun noch einmal bestätigt, dass diese Aussage direkt von der De­zer­nen­tin für Schule, Kultur und Integration, Frau Roselore Scholz, in einem Gespräch mit dem För­der­ver­ein am 28.8.2013 erfolgte.
Für Herrn Baumgartner war, da er mit der OFB ja über das Stadtmuseum sprechen wollte, klar, dass zwischen der Stadt und der OFB abgeklärt war, dass diese das Stadtmuseum bauen würde. Die Aussage "es sei alles in trockenen Tüchern" konnte durch die Dezernentin nur unter dem Hin­ter­grund erfolgen, dass sie von den informellen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der OFB Kennt­nis hatte, wonach die OFB das Stadtmuseum bauen soll. Der Förderverein solle sich also et­was gedulden und ruhig verhalten, es bräuchte eben nur noch etwas Zeit - nur so konnte die Aus­sa­ge gedeutet werden.
 
Wenn Sie dies bei Herrn Baumgartner direkt hinterfragen wollen, hier der Kontakt:
 
            info@stadtmuseum-wiesbaden.de
            Tel.: 0611 - 71 40 61
 
Es steht damit nachweislich fest, dass das Grundstück nicht bzw. nicht ohne Vergabeverfahren hät­te veräußert werden dürfen, weil es für öffentliche Zwecke (Errichtung eines Stadtmuseums) vor­ge­se­hen war. Es ist der Stadt daher zwingend aufzugeben, das Rücktrittsrecht vom Vertrag aus­zu­üben.
Die Aussage der Dezernentin erhärtet darüber hinaus den strafrechtlichen Anfangsverdacht einer Ver­un­treu­ung öffentlicher Gelder und einer Vorteilsannahme, weil mit einem zu günstigen Kauf­preis einem Investor ein Grundstück ohne Ausschreibung verschafft werden sollte, weil dieser sich im Gegenzug dazu verpflichtet hat, ein Stadtmuseum zu bauen.
Das Gespräch mit der Dezernentin am 28.8.2013 dürfte eine Reaktion gewesen sein auf eine öf­fent­li­che Aktion des Fördervereins Stadtmuseum.
Beweis:           Anliegende Pressemeldung vom 31.7.2013 mit Ankündigung für den 5.8.2013.
 
Hierin heißt es u.a.
        "Neben diesem "publikumswirksamen Aussitzen" führt der Verein Gespräche mit der OFB - Pro­jek­tent­wick­lung und dem Kulturamt. Schließlich ist diese hessische Landesgesellschaft be­reits Grundstückseigentümer und kann mit dem Bau beginnen. Auch hier geht es um Ver­trau­en, dass die Stadt Wiesbaden und die Kulturdezernentin die Planungsgrundlagen liefert und die OFB das Stadtmuseum zügig umsetzt und sich seiner Verantwortung als öffentlicher Trä­ger stellt."
Zuvor hatte Herr Baumgartner zusammen mit seinem Stellvertreter ein Gespräch mit dem Ge­schäfts­füh­rer der OFB, Herrn Alois Riehl, geführt. Hierbei war klar, dass die OFB mit der Planung ei­nes Stadtmuseums befasst war. Herr Riehl hat erklärt, Herr Berg sei hiermit befasst und dies­be­zü­glich im Gespräch mit dem Projektbüro und dem zuständigen Dezernat bei der Stadt."
Allerdings wird sich die OFB auch eine nicht unerhebliche Mithaftung zurechnen lassen müssen.
Denn nach dem "nackten" Vertragsinhalt des Grundstückskaufvertrages hätte sie ja jederzeit für be­lie­bi­ge Bauprojekte einen Bauantrag stellen können. Wenn sie sich mithin auf Verhandlungen mit der Stadt über den Bau eines Stadtmuseums einlässt, muss sie auch in ihrer Kalkulation mit ein­stel­len, dass ein solches Projekt nicht die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung erhalten könn­te oder gar durch ein Bürgerbegehren scheitern könnte. Eines solchen Risikos muss sich die OFB mithin bewusst gewesen sein.
Ggf. könnte man sogar so weit gehen, dass wegen der Letztentscheidungsbefugnis der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung alle Vorverhandlungen über ein Mietmodell Stadtmuseum keine recht­li­chen Folgen auslösen können, mithin auch keinen Schadensersatz auslösen können - eben weil sie unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung stehen.
Nachteilig für die OFB könnte sich auch eine in FR vom 16.12.2014 wiedergegebene Äußerung des "Kommunikationschefs der OFB", Christian Munsch, erweisen. Er wird hier wie folgt zitiert:
"Die OFB hat vor über zwei Jahren von der Stadt Wiesbaden das Grundstück in der Wil­helm­stra­ße erworben, um an dieser Stelle im Sinne der Stadt Bauprojekte zu entwickeln..... Da das Museumsprojekt von den politisch Verantwortlichen der Stadt nicht mehr gewollt ist, fällt die­se Nutzung aus und das entsprechende Angebot der OFB ist hinfällig geworden."
 
Mit dieser Erklärung gibt die OFB offen zu erkennen, dass sie entsprechend informeller Ab­spra­chen das Grundstück erworben hat, um dort ein von der Stadt gewünschtes Projekt (Stadt­mu­seum) zu errichten. Da es aber bekanntlich keinen Parlamentsbeschluss mehr dahin gehend gab, dass an besagter Stelle ein Stadtmuseum entstehen soll, muss sie sich des Risikos bewusst ge­we­sen sein, dass das angedachte Modell Stadtmuseum letztendlich auch vor der Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung oder anderweitig scheitern kann.
 
All dies könnte gegen ein schutzwürdiges Vertrauen auf Seiten der OFB sprechen.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Gerhard Strauch
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
 
Rechtsanwälte Strauch & Jung
Schützenhofstr. 3
65183 Wiesbaden
Tel: 0611-39855
Fax: 0611-39858

RA Strauch, Mietmodell Stadtmuseum - Amtshaftung verantwortlicher Dezernenten wird immer wahr­schein­li­cher
Strauch28.8.15.pdf
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