Das nächste Treffen: 

Endlich wieder am

28.11 2023, 14 Uhr -

Bahnhofstraße 61, 4.Stock (IG Bau)

GiB-Aufruf: „ÖPP-Beratung abschaffen!“

GIB-Info März/2018:

”Gemeingüter unter demokratischer Kontrolle"    mit Petition!

Wiesbadener Kurier

"Grandioser Betrug" und "gebogene Vorschriften"?

Was die Akten zum Stadtmuseum-Projekt in Wiesbaden verraten

Manfred Knispel

Siehe auch Kommentar

Muss sich Wiesbaden krank sparen? – Wir sagen Nein!

Stellungnahme der BI Gemeinwohl zum städtischen Haushalt

FR online, 02.05.2015

KREIS OFFENBACH: PPP war ein Fehlgriff
Von Annette Schlegl

Spiegel online, 6.4.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

DER GEPLÜNDERTE STAAT

Geheime Geschäfte von Politik und Wirtschaft

ARTE TV-Doku, weiter...

2.   Städtische Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften bilden Rücklagen. Ob belastbare und eindeutige Nachweise belegen, dass diese Rücklagen in jedem Fall von ihrem Umfang her zur Sicherung des Unternehmens und konkreter Vorhaben erforderlich sind, entzieht sich zwangsläufig der Kenntnis der Öffentlichkeit. Ist ihre Partei bereit, Rücklagen - dem kommunalen Anteil entsprechend - Zug um Zug dem städtischen Haushalt zuzuführen?  Falls „Nein“ – weshalb nicht?

BLW:   Städtische Unternehmen und Beteiligungsgesellschaften sollten der Öffentlichkeit ihre Rücklagen offenlegen. Sie sollten sie dem kommunalen Anteil entsprechend dem städtischen Haushalt zuführen.

FW:   Ja, die Rücklagen sind grundsätzlich dem städtischen Haushalt zuzuführen, wenn es die Liquiditätslage des jeweiligen Unternehmens erlaubt. Im Gegenzug ist rechtlich zu prüfen, inwieweit kommunale Bürgschaften für die Beteiligungsgesellschaften möglich sind.  Die Besetzung der Geschäftsführerpositionen muss künftig nach Qualifikation und nicht nach Parteibuch erfolgen. Wir fordern ein Mitspracherecht der Stadtverordnetenversammlung bei der Besetzung dieser Schlüsselstellen. 

ULW: Auszüge aus unseren Wahlbausteinen:

- Eine aktuelle und transparente Gewinn- und Verlustrechnung der WVV-Holding, in der zwischen zeitlich fast 100 Beteiligungsgesellschaften eine Schutzhülle haben
- Die Teilausschüttung von Rücklagen der kommunalen Gesellschaften zur Gegenfinanzierung unaufschiebbarer investiver Aufgaben (z.B. Schulbau)

- Rücklagenfonds für Schulsanierungen und -neubauten im Haushalt einrichten


 

SPD: Wir wollen zukünftig, dass über die Gewinnverwendung städtischer Gesellschaften im neu gegründeten Beteiligungsausschuss entschieden wird. Dabei gilt als Grundsatz, dass die Gewinne vollständig ausgeschüttet werden, so lange nicht sachlich nachvollziehbare Gründe dagegen stehen. Ein solcher ist zum Beispiel bei den Wohnungsbaugesellschaften die Verwendung von Teilen der Gewinne für den Bau von neuen Wohnungen.

Im kommenden Doppelhaushalt wird die städtische WVV Holding mit zweimal 15 Mio. Euro in Summe sogar 5,5 Mio. Euro mehr ausschütten als in den WVV-Gesellschaften im gleichen Zeitraum voraussichtlich an Gewinnen erwirtschaftet werden. Wir werden also in den kommenden beiden Jahren die Reserven der Gesellschaften zur Abfederung des kommunalen Haushaltes verwenden.

Allerdings ist dieses Reservoir endlich. Schließlich wollen wir z.B., dass die Wohnungsbaugesellschaften mit ihren Überschüssen bezahlbaren Wohnraum schaffen oder die KMW in erneuerbare Energien investiert. Zudem sorgt die aktuelle Zinslage auch für geringere Einnahmen bei den Gesellschaften. Beträge die damals nach dem Teilverkauf der ESWE-Versorgung auf die hohe Kante gelegt wurden um im Querverbund zwischen Energieversorger und Verkehrsunternehmen Verluste auszugleichen, bringen keinen oder fast keinen Ertrag mehr. Zusätzlich ist das Gaskraftwerk auf der Ingelheimer Aue aufgrund der aktuellen Energiepolitik bei weitem nicht mehr so ertragreich wie früher. Daher müssen die dort gemeinsam mit der Stadt Mainz gehaltenen Rücklagen in eine neue Unternehmensstrategie investiert werden, die uns langfristig wieder bessere Einnahmen für den Stadthaushalt generiert. Zudem würde für eine zusätzliche Ausschüttung auch die Zustimmung der Stadt Mainz benötigt, der die Hälfte der Anteile an den Kraftwerken Mainz-Wiesbaden hält.

Das Eigenkapital in der Rücklage von Gesellschaften ist zudem an vielen Stellen notwendig, damit diese als Unternehmen solide wirtschaften können und um an die für Investitionen notwendigen Kredite zu gelangen.

Die meisten anderen städtischen Gesellschaften, wie z.B. ESWE-Verkehr machen jedes Jahr Defizite und werfen gar keinen Gewinn ab. Das ist auch gut so, weil deren Aufgaben zur kommunalen Daseinsvorsorge gehören und es hierbei nicht darum gehen kann, Gewinne zu generieren, sondern die entsprechende Dienstleistung zuverlässig allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zur Verfügung zu stellen.

 

Die Linke:  Bei den hohen Rücklagen der "Versorgungsgesellschaften" haben wir die Absenkung der Zuführungen zum städtischen Haushalt abgelehnt und eine Zuführung mind. in der Höhe von 2014 beantragt.

Grüne:  In den vergangenen Jahren ist ein Wildwuchs von städtischen Gesellschaften entstanden. Aus unserer Sicht muss dieses undurchsichtige Geflecht der städtischen Gesellschaften grundsätzlich aufgearbeitet und transparenter gestaltet werden.

Rücklagen zu bilden, ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, wenn in den städtischen Gesellschaften damit Projekte zur Verbesserung der Leistung für die Stadt einhergehen, zum Beispiel die Bildung von Eigenkapital zur Finanzierung von sozialem Wohnungsbau. Auch die Subventionierung des strukturell defizitären Nahverkehrs durch Gewinne anderer Gesellschaften ist eine notwendige Maßnahme. Überhöhte Rücklagen in Gesellschaften, deren Zweck nicht erkennbar ist, sind in den städtischen Haushalt zurückzuführen (Beispiel KMW).

 

Allerdings gibt es auch Fälle, wo der Gewinnzweck nicht erkennbar wird. Beispiel: Wenn die ELW es als lukrativen Auftrag ansieht, strahlenbelastetes Material aus dem Rückbau eines norddeutschen Atomkraftwerkes auf der Deponie zu lagern, so ist dies nicht im Interesse der BürgerInnen und Bürger.

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