Das nächste Treffen: 

Endlich wieder am

28.11 2023, 14 Uhr -

Bahnhofstraße 61, 4.Stock (IG Bau)

GiB-Aufruf: „ÖPP-Beratung abschaffen!“

GIB-Info März/2018:

”Gemeingüter unter demokratischer Kontrolle"    mit Petition!

Wiesbadener Kurier

"Grandioser Betrug" und "gebogene Vorschriften"?

Was die Akten zum Stadtmuseum-Projekt in Wiesbaden verraten

Manfred Knispel

Siehe auch Kommentar

Muss sich Wiesbaden krank sparen? – Wir sagen Nein!

Stellungnahme der BI Gemeinwohl zum städtischen Haushalt

FR online, 02.05.2015

KREIS OFFENBACH: PPP war ein Fehlgriff
Von Annette Schlegl

Spiegel online, 6.4.2015

Ärger um Privatisierung: Die fragwürdigen Berater des Bundes
Von Sven Becker

DER GEPLÜNDERTE STAAT

Geheime Geschäfte von Politik und Wirtschaft

ARTE TV-Doku, weiter...

1.     Das Alte Gericht an der Moritzstraße ist seit seiner Einweihung 1897 als architektonisches Schmuckstück Wiesbadens bekannt und stets ein öffentliches Gebäude gewesen. Zur Pflege unseres historischen Erbes gehört es, dass die Gliederungen und die Substanz  des  Anwesens bei seiner  überfälligen Instandsetzung erhalten werden. Welches Sanierungs- und Nutzungskonzept wird aus Sicht ihrer Partei diesen Anforderungen gerecht? Was unternehmen Sie zu dessen Durchsetzung?

BLW:  Das Alte Gericht muss unbedingt als öffentliches Gebäude erhalten bleiben. Wir setzen uns dafür ein, darin das Stadtmuseum unterzubringen bis ein geeignetes Gebäude errichtet wird.

FW:  Hier sehen wir auf keinen Fall eine wohnwirtschaftliche Nutzung. Es ist technisch zu prüfen, ob in dem Gebäude die Universität oder alternativ das Stadtmuseum verwirklicht werden kann.

ULW:   Auszüge aus unseren Wahlbausteinen:

- zukünftiges Stadtmuseum im Alten Gericht in der Moritzstraße realisieren

- Wahrung und Pflege des historischen Erbes

- konsequenterer Denkmalschutz

Wir verfolgen parlamentarisch und außerparlamentarisch die Durchsetzung unserer Wahlbausteine.

SPD: Da das Land Hessen Eigentümerin dieses Gebäudes ist, ist es zunächst Aufgabe des Landes für den Erhalt des Gebäudes zu sorgen. Auch für den Denkmalschutz landeseigener Gebäude ist die Stadt Wiesbaden gesetzlich nicht zuständig, sondern alleine das Landesamt für Denkmalpflege.

Wir können uns eine öffentliche Nutzung des Gebäudes weiterhin vorstellen und sind uns des Wertes dieses Gebäudes bewusst. An dieser Stelle sind verschiedene Nutzungen denkbar. Wie auf der Veranstaltung der Initiative „Haus der Stadtkultur und Stadtgeschichte“ deutlich wurde, würde sowohl eine museale Nutzung als auch die aktuell geplante Mischnutzung aus Gewerbe- und Wohnfläche einen denkmalschutzrelevanten Eingriff in die innere Gebäudestruktur bedeuten, der aus unserer Sicht – und aus Sicht des Hessischen Landesamtes für Denkmalpflege - aber vertretbar wäre. Da das Land Hessen der Stadt Wiesbaden seit Jahren Gelder aus dem kommunalen Finanzausgleich entzieht, die Schuldenbremse eingehalten werden muss und immer mehr Aufgaben den Kommunen aufbürdet, ohne dass diese finanziell ausgeglichen werden, lehnen wir eine Übernahme der finanziellen Verantwortung für die Sanierung des Alten Gerichtes ab. Die geschätzte Investitionssumme zwischen 9 bis 15 Mio € (Initiative Haus der Stadtkultur) und 19 bis 20 Mio. € (EBS und erste baufachliche Stellungnahme) kann unter der gesetzlich vorgeschriebenen Schuldenbremse ( „Nettoneuverschuldung Null“) von der Stadt nicht getragen werden.

Die Investitionskosten müssten an anderen wichtigen Stellen, wie z.B. der dringend notwendigen Schulbaumaßnahmen, bei Bürgerhäusern oder Schwimmbädern eingespart werden. Dies lehnen wir ab.

Die Linke:  Wir unterstützen voll und ganz das Konzept der "Initiative für ein Haus der Stadtkultur" im "Stadtparlament" wie "außerparlamentarisch" und haben selbstverständlich auch die Petition im Internet gezeichnet. Von der Nassauischen Heimstätte fordern wir, ihr (öffentliches) Kapital für preisgünstige Wohnungen an anderer Stelle in der Stadt zu investieren statt für hochpreisige Wohnungen im Kulturdenkmal Altes Gericht, das einem öffentlichen Zweck (Stadtmuseum u. a.) dienen sollte.

Grüne:  Bündnis 90/ Die Grünen begrüßen das große bürgerschaftliche Engagement zum Erhalt des Alten Gerichtes. Dieses Engagement darf nicht verhallen, sondern muss nach den Grundsätzen der Bürgerbeteiligung breit zur Diskussion und zur Prüfung gestellt werden. Das geht natürlich nur, wenn keine Entscheidungen getroffen sind, die diesen Prozess obsolet machen würden.

Wir unterstützen daher den Vorschlag, eine öffentliche Diskussion über die Zukunft dieses Gebäude zu eröffnen und eine Bürgerversammlung dazu einzuberufen sowie die Eignung des Gebäudes und die Möglichkeiten der Finanzierung unabhängig und ergebnisoffen zu prüfen.

⇒zurück